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Risikoanalyse Bund und Länder

Erste Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz (jährlich) EreignisartNational

Die Risikoanalyse ist seit 2012 zentraler Bestandteil und unverzichtbares Instrument des Risikomanagements im Bevölkerungsschutz. Denn nur auf Grundlage belastbarer Informationen zu Gefahren, Risiken und vorhandenen Fähigkeiten kann über den Umgang mit Risiken angemessen entschieden werden. Die Bundesregierung hat 2009 die Risikoanalyse im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) gesetzlich verankert. Im Sinne des § 18 ZSKG vom 2. April 2009 führt der Bund im Zusammenwirken mit den Ländern jährlich eine bundesweite, ressortübergreifende Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz durch.

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Datum

2012